Stand: 21.09.2025
§1 Allgemeines
1. Diese AGB‘s gelten für alle Verträge zwischen
Necst Media, Jonas Weckwerth (nachfolgend „Auftragnehmer“)
Am Koppelberg 14, 17489 Greifswald
und dem jeweiligen Auftraggeber, die per E-Mail, Telefon oder in anderer
schriftlicher Form zustande kommen.
2. Die AGB gelten für alle erstellten Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildmaterialien.
Das gelieferte Material bleibt Eigentum des Auftragnehmers.
Dem Auftraggeber werden lediglich die im Vertrag oder Angebot vereinbarten
Nutzungsrechte eingeräumt.
3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie
vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
§2 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Eventuelle Zusatzkosten (z. B. Anfahrt) werden gesondert berechnet und vorab
mitgeteilt.
2. Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des Nettopreises fällig. Die
Restzahlung ist nach Abnahme des Endprodukts zu leisten.
3. Das Zahlungsziel beträgt, wenn nicht anders vereinbart oder ausgewiesen, 7 Tage ab
Rechnungsdatum.
4. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen sowie
Mahngebühren an.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen gelieferte Werke nicht genutzt werden.
§3 Nutzungsrechte
1. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall Urheber im Sinne des
Urheberrechtsgesetzes.
2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein zeitlich
und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht am fertigen Endprodukt.
3. Rohmaterial, einzelne Szenen, Grafiken, Tonspuren oder andere Einzelbestandteile
sind nicht Teil der Nutzungsrechte und dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung
verwendet werden.
4. Weitergabe an Dritte oder Übertragung von Nutzungsrechten ist nur mit
schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
5. Rundfunk- und Kinoausstrahlungen sind gesondert zu vereinbaren.
6. Veränderungen des Materials, die den Sinn verfälschen oder den Urheber
herabsetzen, sind unzulässig (§ 14 UrhG).
7. Ein Urhebervermerk ist bei Veröffentlichung zu setzen.
§4 Auswahl des Materials
1. Die Auswahl der im Endprodukt verwendeten Aufnahmen erfolgt nach
Ermessen des Auftragnehmers.
2. Ein Anspruch auf Herausgabe von nicht verwendetem Rohmaterial besteht nicht.
§5 Fremdmaterial
1. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Musik etc.) ist
ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
2. Der Auftraggeber versichert, alle erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen, und
stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
3. Nicht-exklusive Musiklizenzen werden projektbezogen erworben und dürfen nicht
anderweitig verwendet werden. GEMA-pflichtige Musik ist vom Auftraggeber zu
lizenzieren.
§6 Korrekturen
1. Eine Korrekturschleife ist im Preis enthalten.
2. Jede weitere Änderung wird gesondert verhandelt und berechnet.
3. Meldet der Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung keine Änderungen,
gilt das Werk als abgenommen.
§7 Stornierung
1. Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Kosten an:
◦ immer mindestens 25 % der Auftragssumme,
◦ ab 7 Werktagen vor Drehbeginn: 50 %,
◦ ab 72 Stunden vor Drehbeginn: 100 %.
2. Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend verrechnet.
§8 Produktionsbedingungen
1. Bei Luftaufnahmen gelten gesetzliche Vorschriften (z. B. Drohnenverordnung).
Flüge finden nur bei geeigneten Wetterbedingungen und Sichtkontakt statt.
2. Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, technische Ausfälle, Unwetter) kann der
Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden
berechnet.
3. Verzögert sich die Produktion aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
können zusätzliche Kosten entstehen.
§9 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn) wird nicht gehaftet.
3. Für Rechtsverletzungen durch Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt oder
freigibt, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§10 Referenzen und Eigenwerbung
1. Der Auftragnehmer darf das Endprodukt sowie Ausschnitte daraus zeitlich und
räumlich unbegrenzt für Eigenwerbung nutzen (Webseite, Social Media,
Präsentationen).
2. Die Nutzung des Auftraggeber-Logos zu Referenzzwecken ist gestattet, sofern
nicht vor Produktionsbeginn schriftlich widersprochen wird.
§11 Gewährleistung
1. Mängel müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung gemeldet und innerhalb
von 5 Werktagen schriftlich bestätigt werden.
2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst eine Nachbesserung.
3. Ist diese nicht möglich, kann eine Minderung des Honorars für den betroffenen Teil
erfolgen.
4. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§12 Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produktion rechtswidrig
wäre (z. B. Urheberrechts-, Wettbewerbs-, Presse- oder Strafrechtsverstöße).
§13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist Greifswald.
3. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt.